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Kontroll- & Verkehrssicherungspflichten

Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht vertraglich — mit dokumentierten Kontrollgängen als Nachweis.

Ihr Nutzen

Die Pflicht geht per Vertrag auf uns über. Bei Ihnen bleibt allein die Auswahl des besten Dienstleisters und eine stichprobenartige Überwachung.

Was wir konkret übernehmen

  • Vertragliche Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
  • Regelmäßige Sichtkontrollen der Verkehrsflächen
  • Kontrolle von Spielplätzen und Außenanlagen
  • Prüfung von Beleuchtung und Fluchtwegen
  • Lückenlose schriftliche Dokumentation jedes Kontrollgangs
  • Meldung festgestellter Mängel mit Fotos

Der genaue Umfang wird je Objekt festgelegt — Sie zahlen nur, was vereinbart ist.

Was die Übertragung wirklich bewirkt — und was nicht

Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich auf einen fachkundigen Dritten übertragen. Vollumfänglich delegieren lässt sie sich nicht. Beim Auftraggeber verbleibt die Pflicht, einen geeigneten Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Ausführung stichprobenartig zu überwachen. Wer Ihnen vollständige Entlastung verspricht, verspricht etwas, das es rechtlich nicht gibt.

Was das praktisch heißt: Wir übernehmen die Durchführung und den Nachweis, Sie behalten die Aufsicht. Dafür bekommen Sie eine Dokumentation, mit der sich diese Aufsicht auch belegen lässt — denn eine Überwachungspflicht, deren Erfüllung niemand zeigen kann, hilft im Haftungsfall nicht weiter.

Kontrolliert werden die Flächen, auf denen typischerweise etwas passiert: Zugänge, Treppen und Verkehrsflächen, Spielgeräte und deren Fallschutz, Beleuchtung und Fluchtwege, Geländer und Absturzsicherungen. Festgestellte Mängel melden wir mit Foto und Datum — was sofort behebbar ist, wird sofort behoben.

Verkehrssicherung — häufige Fragen

Kann man die Verkehrssicherungspflicht überhaupt übertragen?
Ja, auf einen fachkundigen Dritten und in der Regel durch den Vertrag oder eine gesonderte Leistungsbeschreibung. Die Durchführungsverantwortung geht damit über. Beim Auftraggeber bleiben Auswahl- und Überwachungspflicht — eine vollständige Enthaftung gibt es nicht.
Was bleibt dann bei uns als Verwaltung?
Zwei Dinge: den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und seine Arbeit stichprobenartig zu überwachen. Genau dafür ist die Dokumentation gedacht, die Sie von uns bekommen — sie ist der Beleg, mit dem Sie Ihre eigene Pflicht erfüllen.
Wie oft wird kontrolliert?
Der Turnus richtet sich nach der Fläche und nach dem, was dort steht. Ein Spielplatz braucht eine engere Sichtkontrolle als eine reine Zuwegung. Der konkrete Rhythmus wird je Objekt im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Was passiert, wenn ein Mangel gefunden wird?
Was sich sofort beheben lässt, beheben wir sofort. Alles Weitere melden wir Ihnen mit Foto und Datum, zusammen mit einer Einschätzung, wie dringend es ist. Sie entscheiden über die Beauftragung — wir entscheiden nicht über Ihr Budget.

Angaben zuletzt geprüft:

Gehört zusammen: die übrigen Bausteine

Verkehrssicherung allein löst einen Teil. Im Verbund entfällt die Koordination zwischen den Gewerken — der eigentliche Aufwand.

Verkehrssicherung für Ihr Objekt?

Schildern Sie uns kurz die Anlage. Sie bekommen eine Einschätzung, was sinnvoll ist und was es kostet — unverbindlich.

Unverbindlich und kostenfrei.