Was die Übertragung wirklich bewirkt — und was nicht
Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich auf einen fachkundigen Dritten übertragen. Vollumfänglich delegieren lässt sie sich nicht. Beim Auftraggeber verbleibt die Pflicht, einen geeigneten Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Ausführung stichprobenartig zu überwachen. Wer Ihnen vollständige Entlastung verspricht, verspricht etwas, das es rechtlich nicht gibt.
Was das praktisch heißt: Wir übernehmen die Durchführung und den Nachweis, Sie behalten die Aufsicht. Dafür bekommen Sie eine Dokumentation, mit der sich diese Aufsicht auch belegen lässt — denn eine Überwachungspflicht, deren Erfüllung niemand zeigen kann, hilft im Haftungsfall nicht weiter.
Kontrolliert werden die Flächen, auf denen typischerweise etwas passiert: Zugänge, Treppen und Verkehrsflächen, Spielgeräte und deren Fallschutz, Beleuchtung und Fluchtwege, Geländer und Absturzsicherungen. Festgestellte Mängel melden wir mit Foto und Datum — was sofort behebbar ist, wird sofort behoben.
