Pflege nach Kalender statt nach Zuruf
Grünpflege hat Zeitfenster, die die Pflanze vorgibt und nicht der Terminkalender. Ein Rasen, der im Frühjahr zu spät zum ersten Schnitt kommt, ist den ganzen Sommer über schwerer in Form zu halten. Unsere Ganzjahresbetreuung ermöglicht uns die zuverlässige Planung dieser Arbeiten.
Beim Gehölzschnitt gibt das Gesetz den Rahmen vor: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und lebende Zäune vom 1. März bis 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder abgeschnitten werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte nach Umfang des jährlichen Zuwachses. Wer den Radikalschnitt in dieses Fenster legt, riskiert ein Bußgeld — der starke Rückschnitt gehört ins Winterhalbjahr.
Laub ist mehr als ein optisches Thema. Nasses Laub auf Wegen und Treppen ist rutschig und damit ein Fall für die Verkehrssicherungspflicht. Deshalb hängt die Laubbeseitigung im Herbst am selben Turnus wie die Kontrollgänge.
