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Grün- & Außenanlagenpflege

Rasen, Hecken, Büsche und Beete — ganzjährig im festen Turnus statt nach Zuruf.

Ihr Nutzen

Die Anlage sieht das ganze Jahr gepflegt aus. Das ist das Erste, was Eigentümer und Mietinteressenten sehen.

Was wir konkret übernehmen

  • Rasenpflege inklusive Schnitt und Entsorgung des Schnittguts
  • Hecken- und Strauchschnitt zu den fachlich richtigen Zeiten
  • Beetpflege und Unkrautentfernung
  • Laubbeseitigung im Herbst
  • Pflege von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen

Der genaue Umfang wird je Objekt festgelegt — Sie zahlen nur, was vereinbart ist.

Pflege nach Kalender statt nach Zuruf

Grünpflege hat Zeitfenster, die die Pflanze vorgibt und nicht der Terminkalender. Ein Rasen, der im Frühjahr zu spät zum ersten Schnitt kommt, ist den ganzen Sommer über schwerer in Form zu halten. Unsere Ganzjahresbetreuung ermöglicht uns die zuverlässige Planung dieser Arbeiten.

Beim Gehölzschnitt gibt das Gesetz den Rahmen vor: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und lebende Zäune vom 1. März bis 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder abgeschnitten werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte nach Umfang des jährlichen Zuwachses. Wer den Radikalschnitt in dieses Fenster legt, riskiert ein Bußgeld — der starke Rückschnitt gehört ins Winterhalbjahr.

Laub ist mehr als ein optisches Thema. Nasses Laub auf Wegen und Treppen ist rutschig und damit ein Fall für die Verkehrssicherungspflicht. Deshalb hängt die Laubbeseitigung im Herbst am selben Turnus wie die Kontrollgänge.

Grünpflege — häufige Fragen

Wann werden Hecken geschnitten?
Der starke Rückschnitt gehört ins Winterhalbjahr. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Hecken und Gehölze auf den Stock zu setzen oder abzuschneiden; in dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Das gilt auch für die Grünanlage einer Wohnanlage.
Wie oft wird der Rasen gemäht?
In der Wachstumsperiode je nach Witterung und Fläche in einem festen 2-3 wöchentlichen Turnus, außerhalb seltener. Der genaue Rhythmus wird je Objekt vereinbart — eine repräsentative Vorgartenfläche braucht einen anderen als eine Wiese hinter dem Haus.
Was passiert mit dem Schnittgut?
Es wird abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Auf Wunsch bleibt Schnittgut vor Ort, wenn die Anlage eine geeignete Fläche dafür hat — das ist eine Frage der Absprache und keine Standardlösung.
Gehört die Bewässerung dazu?
Aufgrund der steigenden Wasserknappheit wird die Bewässerung von Pflanzen immer häufiger durch die regionalen Kommunen untersagt oder zumindest davon abgeraten. Nach Absprache und Erlaubnis übernehmen wird gern auch Bewässerungsarbeiten.

Angaben zuletzt geprüft:

Gehört zusammen: die übrigen Bausteine

Grünpflege allein löst einen Teil. Im Verbund entfällt die Koordination zwischen den Gewerken — der eigentliche Aufwand.

Grünpflege für Ihr Objekt?

Schildern Sie uns kurz die Anlage. Sie bekommen eine Einschätzung, was sinnvoll ist und was es kostet — unverbindlich.

Unverbindlich und kostenfrei.